News
 
Mittwoch, Juli 01, 2015
Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort 
Erste-Hilfe-Kurse für Fahrschüler jetzt jeden Samstag um 10.15 Uhr in Plettenberg-Ohle, Lennestraße 60 (außer an Feiertagen). Ohne Voranmeldung - aber bitte 20 Minuten vor Kursbeginn erscheinen. Weitere Informationen unter   0800-000 68 28 (Freecall)  oder  erstehilfe-kurse.de
Besonderes Angebot: Kurs, Sehtest und Passfotos gibt es schon für 32 Euro.

Freitag, April 24, 2015
"Eine absolut krasse, aber gute Erfahrung"
Die Aktion der Fahrschulen Midderhoff und D. Martin war ein voller Erfolg: Wie befreie ich mich aus einem Auto, was auf dem Dach liegt? Im Überschlagsimulator konnte diese Notsituation geübt werden und sorgte bei manchem für ein mulmiges Bauchgefühl. Auch zum Thema Fahrzeugtechnik wurde auf dem Tankstellengelände der FirmaTurk in Herscheid einiges geboten (mehr Infos dazu siehe unter "Presse").

Dienstag, Juli 01, 2014
Ab dem 1. Juli müssen Autofahrer in Deutschland immer eine Warnweste im Gepäck haben
Die neue Verordnung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse. Ob Sie nach einer Panne das Warndreieck aufstellen, einen Reifen wechseln oder zur Notrufsäule laufen: Zu jeder Tages- und Nachtzeit besteht die Gefahr, von anderen Verkehrsteilnehmern übersehen zu werden. So erkennen Autofahrer Fußgänger ohne Weste erst aus etwa 80 Metern Entfernung. Träger einer Warnweste sieht man im Dämmerlicht dagegen bereits aus einer Distanz von etwa 150 Metern.
Wann muss ich eine Warnweste tragen?
Bei allen Notfällen, Pannen und Unfällen. Wichtig: Ziehen Sie die Warnweste noch vor dem Aussteigen aus dem Auto an!
Damit die Warnweste im Notfall sofort griffbereit ist, verstauen Sie sie am besten unter dem Fahrersitz, in den Ablagen der Türen oder im Handschuhfach – aber auf keinen Fall im Kofferraum.

Donnerstag, Mai 01, 2014
Neue Anforderungen an die Motorradbekleidung in der Ausbildung und Prüfung
Diese Regelung tritt am 01.5.2014 in Kraft. Bei Prüfungen der Klassen  A, A1, A2 und AM muss der Bewerber geeignete Motorradschutzkleidung tragen:
- einen passenden Motorradhelm
- Motorradhandschuhe
- eine eng anliegende Motorradjacke
- einen Rückenprotektor (falls nicht in der Motorradjacke integriert)
- eine Motorradhose
- und Motorradstiefel mit ausreichendem Knöchelschutz


Dienstag, April 01, 2014
Neue Videofragen in der Theorieprüfung
Ab dem 1. April 2014 werden neben Aufgaben mit Text und statischen Abbildungen auch Filmsequenzen in der theoretischen Führerscheinprüfung am PC eingesetzt. Die Wahrnehmung von verkehrsrelevanten Informationen, die Einschätzung der Sicherheitsbedeutung und der mögliche Situationsfortgang kann per Videosequenz besser erkannt werden als durch Fotos oder Skizzen. Die Geschwindigkeit wird realitätsnah dargestellt. Ein Video dauert 15 Sekunden und der Fahrschüler kann sich jedes Video bis zu fünfmal ansehen.


Montag, November 18, 2013
Firmenjubiläum - wir gratulieren!
Vor 25 Jahren hat Petra Midderhoff-Pingel die Fahrschule Midderhoff übernommen. Weiter auf Erfolgskurs zählen Kompetenz, Qualität und Service, das überzeugt alle Führerscheinbewerber. "Unsere Schüler kommen gern zu uns", sagt die Inhaberin der Fahrschule im Gespräch mit der Presse. Und es lohnt sich, denn in lockerer und freundlicher Atmosphäre wird eine verantwortungsvolle Ausbildung von hoher Qualität vermittelt, und auch der Spaß kommt nicht zu kurz.

Dienstag, Januar 15, 2013
Führerschein 2013 - die wichtigsten Änderungen
Zu den wesentlichen Änderungen der Führerscheinklassen gehört die Einführung des neuen Führerscheins Klasse A2 und die Änderung der Definition der Klasse A. Von Klasse 3, ausgestellt vor dem 01.04.1980, auf A2 ist nur eine praktische Prüfung vorgeschrieben.
Außerdem neu: Der Führerschein Klasse B96 (Kombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger über 750 kg). Erwerb nur durch Fahrerschulung in der Fahrschule.
Was hat es mit der Befristung der Führerscheine auf sich?
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine sind - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Die Befristung gilt dem Führerscheindokument, und dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes. Alte Führerscheine bleiben bis zum Jahr 2033 gültig und müssen dann neu beantragt werden.
Prüfbescheinigung 
Nach der bestandenen praktischen Prüfung erhält der Prüfling eine Bescheinigung, die er beim Straßenverkehrsamt einreicht (nicht selber fahren!), um dort eine vorläufige Fahrerlaubnis zu bekommen. Diese wird später gegen den Führerschein, das Dokument wird erst jetzt angefertigt, eingetauscht.
Siehe auch Führerscheinklassen Motorrad und Führerscheinklassen Auto   

Mittwoch, August 01, 2012
Aktion "Runter vom Gas" 10 Tipps für die Landstraße
Tipp 1: Immer mit allem rechnen Rechnen Sie immer mit dem Unvorhersehbaren: Gegenverkehr hinter einer Kuppe, Wildwechsel in der Dämmerung, ein liegengebliebenes Fahrzeug hinter einer Kurve. Also Fuß vom Gas, wenn es unübersichtlich wird. Oder wollen Sie in Kauf nehmen, dass Sie nicht mehr bremsen können?
Tipp 2: In Alleen Tempo runter Alleen sind schön, aber gefährlich. Es gibt keinen Platz zum Ausweichen. Wer von der Fahrbahn abkommt, landet am Baum. Immer! Sie haben keine Chance, die Lücke zu treffen. Also, Tempo runter! Sonst helfen auch Gurt und Airbag nicht mehr.
Tipp 3: Überholen nur bei freier Sicht Damit die Sekunden, die Sie gewinnen wollen, nicht Ihre letzten werden: Überholen Sie nur bei freier Sicht und ohne Gegenverkehr. Faustregel: Für den Überholvorgang bleibt nur die halbe sichtbare Fahrstrecke.
Tipp 4: Achtung, schlechte Fahrbahn Löcher im Asphalt? Verdreckte Fahrbahn? Keine Markierung? Nicht jede Landstraße ist in Bestform. Und was macht man dann? Richtig: Fuß vom Gas.
Tipp 5: Langsam am Bahnübergang Erhöhte Aufmerksamkeit an Bahnübergängen: Leichtsinn wird hier schnell tödlich. Und keine Experimente, wenn das Licht blinkt, aber noch kein Zug zu sehen ist!
Tipp 6: Tempolimits einhalten Halten Sie sich an die Spielregeln. Also gerade auch an Tempolimits, denn die weisen immer auf versteckte Gefahren hin. Auch wenn der Hintermann drängelt: Auf Landstraßen ist höchstens Tempo 100 erlaubt.
Tipp 7: Rücksicht ist besser Außer PKW sind Fußgänger, Radfahrer, Motorräder und Traktoren auf der Landstraße unterwegs. Auch nachts, geben Sie sich und anderen eine Chance!
Tipp 8: Der Witterung gemäß fahren Werden Sie wetterfühlig! Tempo runter bei schlechtem Wetter. Achtung bei Nässe, Nebel oder Frostgefahr. Und: Nasses Laub ist rutschig.
Tipp 9: Fuß vom Gas an Kreuzungen Selbst wenn Sie Vorfahrt haben: Fahren Sie vor Kreuzungen langsamer und halten Sie sich ans Tempolimit. Ein Traktor mit Hänger oder ein LKW, der langsam die Straße kreuzt - und für Sie bleibt keine Lücke. (Fährt ein Traktor mit zwei Hängern an, blockiert er die Fahrbahn für gut 15 Sekunden.)
Tipp 10: Fahren Sie mit Licht Sehen und gesehen werden: Fahren Sie mit Licht, auch am Tag! Dann werden Sie besser wahrgenommen.

Donnerstag, Dezember 01, 2011
Schon ein Gläschen kann zuviel sein
Vor zehn Jahren sank der Grenzwert für Alkohol am Steuer von 0,8 auf 0,5 Promille. Für Fahranfänger gilt seit 2007 sogar das absolute Alkoholverbot. Gerade in der Adventszeit und über die Feiertage heißt es das Auto im Zweifelsfall besser stehen zu lassen, und nach Feiern auf Taxen oder öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Schon ein Gläschen kann zuviel sein, ist das Urteilsvermögen beeinträchtigt und die Straßen- und Sichtverhältnisse schlecht, ergibt dies eine sehr gefährliche Kombination.

Im Zweifelsfall Auto stehen lassen
Seit Inkrafttreten der Null-Promille-Regel gibt es viel weniger durch Fahranfänger verursachte Unfälle unter Alkoholeinfluss. Die Jugendlichen haben nun eine ganz klare Richtschnur: ein oder zwei Bierchen sind eben nicht okay. Wer sich ans Steuer setzen will, braucht gar nicht erst mit dem Rechnen anzufangen, wieviel er noch trinken darf! Schon eine Fahrt mit 0,3 Promille kann zur Straftat werden. Dann liegt nämlich bereits die sogenannte „relative Fahruntüchtigkeit“ vor. Fällt man in diesem Zustand durch unsichere Fahrweise auf oder wird in einen Unfall verwickelt, kann der Führerschein weg sein – selbst wenn man den Unfall nicht verursacht hat.
Persönliche Null-Promille-Regelung

Für Autofahrer,
die mit 0,5 Promille Blutalkohol am Steuer erwischt werden, kann das weitreichende Folgen haben: 500 Euro Bußgeld, vier Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Verkehrssünder, die mit 1,1 Promille oder mehr aus dem Verkehr gezogen werden, gelten als absolut fahruntüchtig. Es droht eine hohe Geldstrafe, bei Wiederholungstätern sogar Freiheitsstrafe. Zudem wird die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate entzogen. Auch wenn eine allgemeine Null-Promille-Regelung in absehbarer Zeit noch nicht aktuell wird, ist es also durchaus sinnvoll, sich diese zum persönlichen Gesetz zu machen.

Samstag, Oktober 01, 2011
Eine Herausforderung: Fahren im Herbst und Winter
Auto- und Motorradfahrer müssen in der Herbstzeit mit zusätzlichen Gefahren auf der Straße und am Straßenrand rechnen. Wildwechsel, verlorenes Erntegut und nasse Erdklumpen, feuchtes Laub sowie langsame, überbreite landwirtschaftliche Fahrzeuge werden oft nicht richtig eingeschätzt. Erhöhte Rutsch- und Unfallgefahr sind die Folgen. Motorradfahrer sind dabei besonders gefährdet, wenn sie herabgefallenen Feldfrüchten ausweichen müssen. Auch an Feldern und Einmündungen gilt also: Tempo runter, mehr Sicherheitsabstand!
In der späten Morgen- und frühen Abenddämmerung steigt auch wieder die Wildunfallgefahr, besonders bei Nebel und in der Dunkelheit ist deshalb Vorsicht geboten. Viele fahren zu schnell. Für alle Verkehrsteilnehmer gilt: mit angepasster Geschwindigkeit, vorausschauend und vorsichtig fahren. Passen Sie Ihre Fahrweise der Witterung an, und stellen Sie sich auf längere Bremswege, rutschsicheres und vorausschauendes Fahren ein. Wie wichtig eine gute Fahrausbildung in der kalten Saison für Verkehrssicherheit ist, kann nicht genug betont werden.
Auch alte Hasen kommen ins Schwitzen

Wer sich in der kalten Jahreszeit ins Auto setzt, muss genau wissen, was auf ihn zukommt und wie er darauf zu reagieren hat. Dazu gehört auch die richtige Ausstattung – Winterreifen, Frostschutzmittel und Eiskratzer. Schlechte Witterungsbedingungen sind nicht nur eine Herausforderung für Fahranfänger, denen Sicherheit und Routine fehlt. Plötzlich auftretender Nebel oder Blitzeis können auch alte Hasen ins Schwitzen bringen.


Freitag, Dezember 03, 2010
Winterreifenpflicht tritt am 4. Dezember 2010 in Kraft
Ab morgen Samstag, den 4. Dezember 2010 tritt die neue Winterreifenpflicht in Kraft. Alle Fahrer müssen nach dem Gesetz bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifen aufziehen, ansonsten droht ein Bußgeldbescheid.
Als Winterreifen gelten alle M+S Reifen. Auch Ganzjahresreifen fallen darunter. Sie sind mit einem M+S Symbol gekennzeichnet, teilweise auch in Verbindung mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Schwere Nutzfahrzeuge (Busse und LKW) müssen auf den Antriebsachsen Winterreifen aufziehen.
Das Fahren ohne Winterbereifung bei winterlichen Verhältnissen kostet künftig 40 Euro. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer fallen 80 Euro an, und damit ist auch ein Punkt in Flensburg verbunden.

Donnerstag, Juli 01, 2010
Bei großer Hitze nicht volltanken
Tankstellen lagern Treibstoff in der Regel in unterirdischen Tanks, in denen nur etwa 10°C herrschen. Wenn der Kraftstoff dann in ein Fahrzeug getankt wird, erhöht sich seine Temperatur. Das kann im Sommer bei großer Hitze gefährlich werden, denn Diesel und Benzin dehnen sich aus, wenn sie erwärmt werden. Eine Erwärmung von 20°C bedeutet eine Ausdeh-nung von etwa zwei Prozent, bei einem 50-Liter-Tank entspricht das einem Liter mehr Volumen!
Deshalb sollte im Sommer bei großer Hitze der Fahrzeugtank nie bis zum Anschlag vollgetankt werden. Der Sprit muss dann entweichen, entweder durch den Tankdeckel oder das Entlüftungsrohr, und das kann zu Schäden an Lack und Unterbodenschutz führen.

Dienstag, März 31, 2009
Keine Audiounterstützung mehr in Fremdsprachen bei der neuen PC-Prüfung
Ab dem 1. April 2009 ist es nicht mehr möglich eine mündliche theoretische Prüfung in einer Fremdsprache zu absolvieren. Unverändert weiter angeboten wird die neue PC-Prüfung in den folgenden elf Fremdsprachen: Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Kroatisch, Spanisch und Türkisch. Die PC-Prüfung mit Audiounterstützung in Deutsch (der deutsche Fragebogen wird auf Deutsch vorgelesen) ist weiterhin möglich.

Donnerstag, Februar 26, 2009
Starthilfe für den Führerschein
Wir unterstützen Sie bei einer Finanzierung des Führerscheins. Mit dem Angebot STARTHILFE vom Heinrich Vogel Verlag, ein großer Fachverlag für die Verkehrsbranche, können Sie den Führerscheinerwerb zu fairen Konditionen finanzieren. Wir helfen Ihnen dabei mit einer unkomplizierten Vertragsabwicklung über die Fahrschule.
Auf www.starthilfe.de erfahren Sie mehr über die Konditionen der Finanzierung, den transparenten Vertragsbedingungen und der einfachen Abwicklung. Die vereinbarte Laufzeit des Vertrags muss nicht eingehalten werden, wenn es möglich ist die Restsumme auf einmal zu begleichen.
Finanzielle Unsicherheit sollte Sie nicht davon abhalten, eine Qualitätsausbildung zu erlangen. Sie können so in Ruhe den Führerschein machen, Ihre individuelle Mobilität erhöhen und eine sichere Prüfung ohne Geldsorgen ablegen.

Samstag, März 01, 2008
ADAC-Mitgliedschaft für ein Jahr kostenfrei plus Sicherheitstraining (Klasse B)
Führerscheinneulinge können bei uns in der Fahrschule eine ADAC-Mitgliedschaft erwerben, die im ersten Jahr kostenlos ist. Die Mitgliedschaft für „young driver“ enthält neben allen Leistungen des ADAC auch die gebührenfreie Teilnahme am ADAC-Sicherheitstraining für Autofahrer.

Dienstag, Januar 15, 2008
Umweltzone und Umweltplakette
Die ersten Umweltzonen wurden zum 1. Januar 2008 in den Städten Berlin, Köln und Hannover eingerichtet. Diese Maßnahmen dienen der Verbesserung der Luftqualität und der Reduzierung des Feinstaubes gemäß der entsprechenden EU-Leitlinie. Besonders feinstaubgefährdete Gebiete werden durch das Verkehrszeichen „Umweltzone“ ausgewiesen. Unter dem Zeichen werden auf einem Zusatzzeichen die Umweltplaketten angezeigt, mit denen ein Fahrzeug gekennzeichnet sein muss, damit es in diesen Bereich fahren darf. Eine grüne Plakette z.B. markiert Fahrzeuge mit den niedrigsten Schadstoffemissionen.
Ohne Umweltplakette nicht in eine Umweltzone fahren
Fahrzeuge ohne eine Umweltplakette dürfen die Umweltzone nicht durchfahren, sonst drohen 40,00 € Bußgeld und ein Punkt in Flensburg, auch wenn das Fahrzeug dies aufgrund seiner Emissionswerte dürfte. Um mobil zu bleiben sollten sich alle Autofahrer rechtzeitig informieren und eine Umweltplakette erwerben.
Zu welcher Schadstoffgruppe gehört mein Auto?
Klarheit verschafft ein Blick in den Fahrzeugschein. Zu welcher Schadstoffgruppe ein Auto gehört und welche der Umweltplaketten (rot, gelb oder grün) es erhalten kann, hängt von den ausgewiesenen zwei letzten Ziffern der Emissionsschlüsselnummer ab. Laut dem Bundesverkehrsministerium fallen bei Pkw´s alle Fahrzeuge mit den Nummern 03 bis 13 in die Fahrverbots-Gruppe (Baujahr 1992 bis 1997).
Die Umweltplakette ist bei den jeweiligen KFZ-Zulassungsstellen erhältlich. Beim TÜV NORD kostet die Plakette 5,00 Euro.

Freitag, Juli 06, 2007
Für Fahranfänger gilt null Promille am Steuer
Ab dem 1. August gilt absolutes Alkoholverbot für junge Fahranfänger unter 21 Jahren. Verstöße dagegen können mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro und zwei Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei geahndet werden. Zudem verlängert sich dann die Führerschein-Probezeit um weitere zwei Jahre.
„Alkohol im Straßenverkehr ist eine der Hauptunfallursachen", so Fahrlehrerin Petra Midderhoff. Besonders bei jungen Fahranfängern bestehe bereits mit niedriger Alkoholkonzentration ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. „Hier hilft nur ein klares und eindeutiges Signal: Autofahren und Trinken sind nicht miteinander vereinbar.“

Freitag, April 27, 2007
Jubiläum! 80 Jahre Fahrschule Midderhoff in Plettenberg
Heute ist ein besonderer Tag. Die Fahrschule Midderhoff, die erste in Plettenberg, wurde vor genau 80 Jahren im April 1927 gegründet. Die Zeiten einer Prüfungsfahrt von Eiringhausen bis nach Ohle und zurück sind vorbei, und aus den einst überschaubaren Führerscheinklassen sind inzwischen 16 geworden. Auch die Anzahl der Zweiräder im Fuhrpark ist auf fünf angewachsen, vom PS starken Motorrad bis zur Mofa, neben den verschiedensten Fahrzeugen und einem Anhänger.

Mittwoch, November 02, 2005
Er hat´s geschafft
Als Erster im Märkischen Kreis hat heute Christian Zimmermann seinen "Führerschein mit 17" beim Strassenverkehrsamt in Empfang genommen. Nach bestandener Prüfung meinte er: "Ich wollte unbedingt fahren, so schnell wie möglich." Und er hat´s geschafft! Wir sind besonders stolz auf unseren Schüler und gratulieren ganz herzlich.

Samstag, Oktober 01, 2005
Führerschein mit 17
Offiziell „Begleitetes Fahren“ genannt ist nun auch der Weg in Nordrhein-Westfalen frei für die Fahrerlaubnis ab 17 Jahren. Seit 28.09.2005 kann man sich mit sechzehneinhalb Jahren in der Fahrschule zur Fahrausbildung der Klasse B oder BE anmelden und einen Fahrerlaubnisantrag stellen. Die Erziehungsberechtigten müssen zustimmen. Bitte die Kopie eines bereits vorhandenen Führerscheins und des Ausweises mitbringen.
Wenn der Antrag bewilligt wird, was ohne Punkte in Flensburg normalerweise der Fall ist, beginnt die übliche Ausbildung in der Fahrschule (Unterricht, Fahrstunden, theoretische und praktische Prüfung).
Eine Begleitperson ist nicht irgendjemand
Beim „Begleiteten Fahren“ muss bei jeder Fahrt eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Wer dafür in Frage kommt, wird bereits bei der Erteilung der Prüfungsbescheinigung namentlich festgelegt und eingetragen. Es kann also nicht einfach irgendjemand als Begleitperson mitgenommen werden. Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein, und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen. Die Anzahl der Begleiter ist nicht begrenzt, sie müssen jedoch alle eingetragen sein.
Frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag kann die theoretische Prüfung absolviert werden, danach frühestens vier Wochen vor dem Geburtstag die praktische Prüfung.
Nur in Deutschland gültig
Wer besteht und 17 Jahre alt geworden ist, erhält keinen echten Führerschein, sondern die bereits erwähnte Prüfungsbescheinigung mit der Ausnahmegenehmigung. Dieses Papier ist nur in Deutschland gültig. Wie beim Führerschein mit 18 erwirbt man mit der Aushändigung der Bescheinigung zugleich die Fahrerlaubnis der Klassen M, S und L, diese Fahrzeuge dürfen dann ohne Begleitung gefahren werden.
Mit Erreichen des 18. Lebensjahres wird die Prüfbescheinigung in eine normale Fahrerlaubnis umgewandelt, es ist also keine zweite Ausbildungsstufe nötig.
Punkte in Flensburg
Wer noch keine 18 Jahre alt ist, und mit Ausnahmegenehmigung, aber ohne die Begleitperson beim Fahren erwischt wird, zahlt 150 Euro Bußgeld und kassiert vier Punkte in Flensburg. Außerdem wird sogleich die Fahrerlaubnis wieder entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet.
Wichtiger Tipp
Man sollte unbedingt prüfen, ob für die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs Beschränkungen vereinbart worden sind, beispielsweise, dass nur Fahrer über 23 Jahre mit dem Fahrzeug fahren werden.

Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns oder kommen Sie doch ganz einfach bei uns vorbei.
Petra Midderhoff-Pingel: 0171 - 6 91 84 09 oder Fahrschule-Midderhoff@t-online.de. Anmeldung zu den Unterrichtszeiten am Dienstag und Donnerstag um 18.00 Uhr.