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Samstag, Oktober 01, 2005
Führerschein mit 17
Offiziell „Begleitetes Fahren“ genannt ist nun auch der Weg in Nordrhein-Westfalen frei für die Fahrerlaubnis ab 17 Jahren. Seit 28.09.2005 kann man sich mit sechzehneinhalb Jahren in der Fahrschule zur Fahrausbildung der Klasse B oder BE anmelden und einen Fahrerlaubnisantrag stellen. Die Erziehungsberechtigten müssen zustimmen. Bitte die Kopie eines bereits vorhandenen Führerscheins und des Ausweises mitbringen.
Wenn der Antrag bewilligt wird, was ohne Punkte in Flensburg normalerweise der Fall ist, beginnt die übliche Ausbildung in der Fahrschule (Unterricht, Fahrstunden, theoretische und praktische Prüfung).
Eine Begleitperson ist nicht irgendjemand
Beim „Begleiteten Fahren“ muss bei jeder Fahrt eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Wer dafür in Frage kommt, wird bereits bei der Erteilung der Prüfungsbescheinigung namentlich festgelegt und eingetragen. Es kann also nicht einfach irgendjemand als Begleitperson mitgenommen werden. Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein, und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen. Die Anzahl der Begleiter ist nicht begrenzt, sie müssen jedoch alle eingetragen sein.
Frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag kann die theoretische Prüfung absolviert werden, danach frühestens vier Wochen vor dem Geburtstag die praktische Prüfung.
Nur in Deutschland gültig
Wer besteht und 17 Jahre alt geworden ist, erhält keinen echten Führerschein, sondern die bereits erwähnte Prüfungsbescheinigung mit der Ausnahmegenehmigung. Dieses Papier ist nur in Deutschland gültig. Wie beim Führerschein mit 18 erwirbt man mit der Aushändigung der Bescheinigung zugleich die Fahrerlaubnis der Klassen M, S und L, diese Fahrzeuge dürfen dann ohne Begleitung gefahren werden.
Mit Erreichen des 18. Lebensjahres wird die Prüfbescheinigung in eine normale Fahrerlaubnis umgewandelt, es ist also keine zweite Ausbildungsstufe nötig.
Punkte in Flensburg
Wer noch keine 18 Jahre alt ist, und mit Ausnahmegenehmigung, aber ohne die Begleitperson beim Fahren erwischt wird, zahlt 150 Euro Bußgeld und kassiert vier Punkte in Flensburg. Außerdem wird sogleich die Fahrerlaubnis wieder entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet.
Wichtiger Tipp
Man sollte unbedingt prüfen, ob für die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs Beschränkungen vereinbart worden sind, beispielsweise, dass nur Fahrer über 23 Jahre mit dem Fahrzeug fahren werden.

Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns oder kommen Sie doch ganz einfach bei uns vorbei.
Petra Midderhoff-Pingel: 0171 - 6 91 84 09 oder Fahrschule-Midderhoff@t-online.de. Anmeldung zu den Unterrichtszeiten am Dienstag und Donnerstag um 18.00 Uhr.