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Freitag, Juli 06, 2007
Für Fahranfänger gilt null Promille am Steuer
Ab dem 1. August gilt absolutes Alkoholverbot für junge Fahranfänger unter 21 Jahren. Verstöße dagegen können mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro und zwei Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei geahndet werden. Zudem verlängert sich dann die Führerschein-Probezeit um weitere zwei Jahre.
„Alkohol im Straßenverkehr ist eine der Hauptunfallursachen", so Fahrlehrerin Petra Midderhoff. Besonders bei jungen Fahranfängern bestehe bereits mit niedriger Alkoholkonzentration ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. „Hier hilft nur ein klares und eindeutiges Signal: Autofahren und Trinken sind nicht miteinander vereinbar.“