Donnerstag, Dezember 01, 2011
Schon ein Gläschen kann zuviel sein Vor zehn Jahren sank der Grenzwert für Alkohol am Steuer von 0,8 auf 0,5 Promille. Für Fahranfänger gilt seit 2007 sogar das absolute Alkoholverbot. Gerade in der Adventszeit und über die Feiertage heißt es das Auto im Zweifelsfall besser stehen zu lassen, und nach Feiern auf Taxen oder öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Schon ein Gläschen kann zuviel sein, ist das Urteilsvermögen beeinträchtigt und die Straßen- und Sichtverhältnisse schlecht, ergibt dies eine sehr gefährliche Kombination.
Im Zweifelsfall Auto stehen lassen Seit Inkrafttreten der Null-Promille-Regel gibt es viel weniger durch Fahranfänger verursachte Unfälle unter Alkoholeinfluss. Die Jugendlichen haben nun eine ganz klare Richtschnur: ein oder zwei Bierchen sind eben nicht okay. Wer sich ans Steuer setzen will, braucht gar nicht erst mit dem Rechnen anzufangen, wieviel er noch trinken darf! Schon eine Fahrt mit 0,3 Promille kann zur Straftat werden. Dann liegt nämlich bereits die sogenannte „relative Fahruntüchtigkeit“ vor. Fällt man in diesem Zustand durch unsichere Fahrweise auf oder wird in einen Unfall verwickelt, kann der Führerschein weg sein – selbst wenn man den Unfall nicht verursacht hat. Persönliche Null-Promille-Regelung Für Autofahrer, die mit 0,5 Promille Blutalkohol am Steuer erwischt werden, kann das weitreichende Folgen haben: 500 Euro Bußgeld, vier Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Verkehrssünder, die mit 1,1 Promille oder mehr aus dem Verkehr gezogen werden, gelten als absolut fahruntüchtig. Es droht eine hohe Geldstrafe, bei Wiederholungstätern sogar Freiheitsstrafe. Zudem wird die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate entzogen. Auch wenn eine allgemeine Null-Promille-Regelung in absehbarer Zeit noch nicht aktuell wird, ist es also durchaus sinnvoll, sich diese zum persönlichen Gesetz zu machen.
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Fahrschule Midderhoff
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