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Dienstag, Januar 15, 2013
Führerschein 2013 - die wichtigsten Änderungen
Zu den wesentlichen Änderungen der Führerscheinklassen gehört die Einführung des neuen Führerscheins Klasse A2 und die Änderung der Definition der Klasse A. Von Klasse 3, ausgestellt vor dem 01.04.1980, auf A2 ist nur eine praktische Prüfung vorgeschrieben.
Außerdem neu: Der Führerschein Klasse B96 (Kombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger über 750 kg). Erwerb nur durch Fahrerschulung in der Fahrschule.
Was hat es mit der Befristung der Führerscheine auf sich?
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine sind - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Die Befristung gilt dem Führerscheindokument, und dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes. Alte Führerscheine bleiben bis zum Jahr 2033 gültig und müssen dann neu beantragt werden.
Prüfbescheinigung 
Nach der bestandenen praktischen Prüfung erhält der Prüfling eine Bescheinigung, die er beim Straßenverkehrsamt einreicht (nicht selber fahren!), um dort eine vorläufige Fahrerlaubnis zu bekommen. Diese wird später gegen den Führerschein, das Dokument wird erst jetzt angefertigt, eingetauscht.
Siehe auch Führerscheinklassen Motorrad und Führerscheinklassen Auto