Neue Anforderungen an die Motorradbekleidung in der Ausbildung und Prüfung
Diese Regelung tritt am 01.5.2014
in Kraft. Bei Prüfungen der Klassen A,
A1, A2 und AM muss der Bewerber geeignete Motorradschutzkleidung tragen:
- einen passenden
Motorradhelm
- Motorradhandschuhe
- eine eng anliegende
Motorradjacke
- einen Rückenprotektor
(falls nicht in der Motorradjacke integriert)
- eine Motorradhose
- und Motorradstiefel mit
ausreichendem Knöchelschutz
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Fahrschule Midderhoff