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Donnerstag, Mai 01, 2014
Neue Anforderungen an die Motorradbekleidung in der Ausbildung und Prüfung
Diese Regelung tritt am 01.5.2014 in Kraft. Bei Prüfungen der Klassen  A, A1, A2 und AM muss der Bewerber geeignete Motorradschutzkleidung tragen:
- einen passenden Motorradhelm
- Motorradhandschuhe
- eine eng anliegende Motorradjacke
- einen Rückenprotektor (falls nicht in der Motorradjacke integriert)
- eine Motorradhose
- und Motorradstiefel mit ausreichendem Knöchelschutz